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In Indien tritt dem übereinkommen über Ergänzende Entschädigung für Nuklearen Schaden

Wenn Sie möchten, erfahren Sie mehr über die Arbeit der IAEO, melden Sie sich für unseren wöchentlichen updates mit unseren wichtigsten news, multimedia und mehrDer Ständige Vertreter Indiens bei der IAEA, Rajiva Misra, lieferte das instrument von der Ratifizierung von Juan Carlos Lentigo, IAEA stellvertretender Generaldirektor und Leiter der Abteilung für Nukleare Sicherheit und Sicherheit. Indien heute Hinterlegung seiner Ratifikations-das übereinkommen über Ergänzende Entschädigung für Nuklearen Schaden (CSC), ein wichtiges multilaterales Abkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden, die durch einen nuklearen Zwischenfall. Die Ständigen Vertreters Indiens auf der IAEO-Botschafter Rajiva Misra, lieferte die Ratifikations, Amtierender Generaldirektor Juan Carlos Lentigo, der stellvertretende Generaldirektor und Leiter der Abteilung für Nukleare Sicherheit und Sicherheit."Im Namen des IAEO-Generaldirektor, ich möchte Sie gratulieren Indien auf, sich diesem wichtigen übereinkommen,"sagte Lentigo. Misra in seinen Anmerkungen erklärte, dass der Beitritt der CSC war ein wichtiger Schritt für Indien."Wir waren begierig darauf, um den Prozess abzuschließen, frühestens, und heute, mit Indien den Beitritt der CSC, bei der wir einen Beitrag zur Stärkung einer internationalen Konvention und globalen nuklearen Haftungsregelung", sagte er. September zusammen mit dem Protokoll zur Änderung des Wiener Übereinkommen über die Zivilrechtliche Haftung für Nuklearen Schaden in Kraft trat, auf fünfzehn. Es zielt auf die Erhöhung der Höhe der Entschädigung im Falle eines nuklearen Vorfalls durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die von den Vertragsparteien basierend auf der installierten nuklearen Kapazität und UN-Beitragssatz. Es zielt auch auf die Etablierung von Vertrags Beziehungen zwischen den Staaten gehören das Wiener übereinkommen über die Zivilrechtliche Haftung für Nukleare Schäden, das Pariser übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie oder keiner von Ihnen, während intakte die Gemeinsames Protokoll aufbaut Vertrags Beziehungen zwischen den Staaten gehören das Wiener übereinkommen oder das Pariser übereinkommen.