Was ist das Indische Recht für die Erbfolge des Vaters Eigenschaft, die durch das erste männliche Kind

Ihr Vater ist ein alleiniger Eigentümer (und seine rechtlichen angetrauten Frau, das ist eine andere Sache, aber) von seinem selbst verdienten EigenschaftEr kann entscheiden, zu verteilen unter den Kindern oder sogar git es Weg für wohltätige Zwecke. Niemand kann ihn stoppen, aber wenn der prop angestammten dann können Sie haben die gleichen Rechte in dieser Eigenschaft und Ihren Vater nicht leugnen, Ihren Anspruch auf es. Jetzt ist die Frage, über die erste männliche Kind. Als pro-Hindu succession act, die Töchter waren nicht irgendwelche Rechte, sondern die änderung im Jahr in der Weise, dass Töchter Erben der angestammten Eigenschaft. Kürzlich SC übergeben ein Urteil in"Wenn der Vater gestorben ist, bevor die Novelle in Kraft, dann die Töchter nicht haben, teilen in der angestammten EigenschaftAlles, was erforderlich ist, dass die Tochter sollte lebendig sein und Ihr Vater sollte auch mehr Leben auf den Zeitpunkt der änderung,"Warum ein Indischer Mann nicht bekommen kann eine Aktie aus, die seine Gesetze-Eigenschaft in der Erwägung, dass seine Frau bekommt fünfzig aus seiner persönlichen als auch als seine geerbte Eigenschaft. Was sind die Rechte Hindu-Männer und Frauen mit Bezug auf die elterliche Anwesen und angestammten Eigenschaft nach indischen Gesetzen (Hindu Nachfolge ac. Warum Hindu-Erbrecht damit die Mutter zu Erben, die selbst erworbenen Immobilie an den Sohn bei Tod die gesetzliche Erbfolge, aber keine Erben. Warum ein Indischer Mann nicht bekommen kann eine Aktie aus, die seine Gesetze"- Eigenschaft in der Erwägung, dass seine Frau bekommt fünfzig aus seiner persönlichen als auch seiner geerbten Eigenschaft. Was sind die Rechte Hindu-Männer und Frauen mit Bezug auf die elterliche Anwesen und angestammten Eigenschaft nach indischen Gesetzen (Hindu Nachfolge ac. Warum Hindu-Erbrecht damit die Mutter zu Erben, die selbst erworbenen Immobilie an den Sohn bei Tod die gesetzliche Erbfolge, aber keine Erben.